Widerrufsrecht für Verbraucher

seit 13.06.2014 jetzt auch für Makler!

 

Für Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die mit einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von „Fernkommunikationsmitteln“ abgeschlossen werden, gelten die Regelungen über Fernabsatzverträge (§ 312 b BGB).

Warum ein Widerrufsrecht bei einer simplen Immobilien-Anfrage?

Der Gesetzgeber sagt hierzu, dass sobald Sie als Verbraucher telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief bezüglich einem Miet- oder Kaufangebot Kontakt mit dem Makler aufnehmen, nehmen Sie ein konkretes Angebot zur Immobilienvermittlung in Anspruch, dadurch entsteht ein Maklervertrag. Diese Aussage bezieht sich auf die sogenannten Fernabsatzverträge / Verbrauchervertragsrecht.

 

Was bedeutet ein "Maklervertrag" und welche Verpflichtungen / Kosten gehe ich ein?

Der Maklervertrag hat für Sie keine Kosten oder Verpflichtungen zur Folge! Erst wenn es zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt, wird die im Exposé angegebene Provision durch den Käufer fällig. Die Tätigkeit eines Maklers wird nach Erfolg entlohnt und nicht nach Aufwand. Gesetzlich geregelt im Bürgerliche Gesetzbuch §652 - 656 BGB.

(Link zum Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)

Was sind die Folgen die mir entstehen durch dieses Widerrufsrecht?

Da der Makler eine Dienstleistung anbieten, die nicht wie ein Sache nach 14 Tagen zurückgegeben werden kann, muss der Makler die 14tägige Widerrufsfrist abwarten um Ihnen weitere Informationen (Exposé / Adresse) zu zusenden. Wird der Makler vor der 14tägigen Widerrufsfrist tätig, verlängert sich die Widerrufsfrist und Sie können auch bei erfolgreichem Vertragsabschluss den Maklervertrag widerrufen. Dadurch verliert der Makler seine Provisionsansprüche und muss auch schon bezahlte Provisionen zurückerstatten.

Was ist wenn ich die 14 Tage nicht abwarten möchte?

Damit Sie vor Ablauf der 14tägigen Widerrufsfrist weitere Informationen zum Objekt, Besichtigung, Beratung, Verträge usw. erhalten können, müssen Sie dem Makler schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) mitteilen, dass er sofort, also vor Ablauf der Widerrufsfrist mit seiner Vermittlungstätigkeit beginnen soll. Somit verzichten Sie aktiv auf Ihr Widerrufsrecht.

 

Auch bei einem Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht entstehen Ihnen keine Kosten oder Verpflichtungen. Erst Wenn Sie das Objekt kaufen wird die angegebene Provision fällig.

Zusammengefasst

Durch die neue Gesetzgebung möchte der Gesetzgeber den Verbraucher etwas deutlicher darauf hinweisen, dass er einen Maklervertrag eingeht und bei Vertragsabschluss eine Provision fällig wird. Im Grunde ändert sich eigentlich gar nichts. Unsere Dienstleistungen, angefangen beim Exposé-Versand bis hin zur Besichtigung am Objekt, sind für Sie immer noch kostenlos. Erst wenn Sie das Objekt kaufen oder mieten wird die angegebene Provision fällig.

 

Für uns als Makler ist es zwar etwas umständlicher ABER wir erhalten durch Ihre aktive Teilnahme, z.B. durch eine Verzichtserklärung, vorqualifizierte Kundenanfragen die wir dadurch mit höchster Priorität bearbeiten.

Fragen kostet nichts!

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