Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Haftung für Angebote
Die in den Angeboten enthaltenen Angaben und Informationen basieren auf den uns von dem jeweiligen Auftraggeber/Kunden erteilten und zur Verfügung gestellten Auskünften. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere behalten wir uns Zwischenverkauf und Zwischenvermietung bzw. Zwischenverpachtung ausdrücklich vor.

Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und Informationen ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt selbstverständlich unsere Haftung für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln.

 

§ 2 Weitergabe von Angeboten
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den die Maklerinformation weitergegeben wird, das Geschäft abschließt.

§ 3 Doppeltätigkeit
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu sein.

§ 4 Provisionsanspruch
4.1 Der Provisionsanspruch ist entstanden und verdient, sobald durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

4.2 Es gelten die im Vertrag oder im Exposé angegebene Provisonssätze.

4.3 Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossenen Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt und/oder er von den Vertragsparteien nicht ausgeführt wird.

4.4 Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

§ 5 Informationspflicht und Vollmachterteilung
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen 2 Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.

Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

 

§ 6 Datenspeicherung
Die zur Verfügung gestellten und ermittelten Kundendaten werden EDV-mäßig gespeichert. Die Daten verbleiben ausschließlich in unserem Geschäftsbereich und werden nicht zu Werbezwecken weitergeleitet.

 

§ 7 Gerichtsstand

Gerichtsstand Stuttgart

 

§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Maklerauftrags oder einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt.

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